Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt – lt. Sozialgesetzbuch XI (SGB) § 40 Abs. 2 – monatlich bis zu 40 Euro für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel – und das unabhängig von dem jeweiligen Pflegegrad (1-5) und ohne Verrechnung mit anderen Leistungen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die erstattet werden, sind: Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Fingerlinge und Schutzschürzen.

Die COMBIMED Apotheken versorgen Patienten monatlich mit diesen kostenfreien Pflegehilfsmitteln. Sie können bei uns zwischen sieben Pflegesets auswählen, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Für unsere Pflegesets verwenden wir nur hochwertige Produkte von namenhaften Herstellern.

Unser Service für Sie: wir übernehmen sämtliche Korrespondenz und Abwicklung mit der Pflegekasse, es fallen keine Zuzahlungen an und die Lieferung der Pflegehilfsmittel erfolgt kostenfrei.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Patienten, wenn ein Pflegegrad (1-5) vorliegt. Es ist unerheblich, welcher Pflegegrad das ist.

So können alle pflegebedürftigen Patienten sowie Demenzpatienten hiervon Gebrauch machen, die von zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft ambulant versorgt werden, die gesetzlich oder privat pflegeversichert bzw. beihilfeberechtigt sind oder private sowie angehörige Personen (wie z. B. Kinder, Ehepartner oder vom pflegebedürftigen beauftragte Personen/Pflegedienst) sie pflegen.

Wenn Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben und die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie von uns jeden Monat kostenlose Pflegesets erhalten.

Kontaktdaten:

Rats-Apotheke
Rathausstr. 4
59494 Soest
Deutschland
E-Mail: rats-apotheke@combimed.de
Telefon: 02921 - 16 16 9
Telefax: 02921 - 31 16 4

Öffnungszeiten:

Mo - Fr   08:00 - 18:30 Uhr
Sa   08:00 - 13:00 Uhr

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